AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Golfregion Allgäu GmbH, Poststraße 15, 87561 Oberstdorf, Amtsgericht Kempten, HRB 16429
Sehr geehrter Reisegast, in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a ff BGB, Art. 250 ff. EGBGB werden zwischen Ihnen als Reisende/n und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um die Gesamtfassung der Reisebedingungen. Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reisekrankenversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (Fax oder Post) oder online (eMail oder über das Buchungsportal) erfolgen.
1.2. Die Anmeldung durch Sie erfolgt auch für weitere in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir Ihnen oder der Reisevermittlung die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung zugesandt haben.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche, oder schlüssige Erklärung annehmen.
1.5. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen direkt oder der Reisevermittlung die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.
2. Bezahlung
2.2. Der gesamte Reisepreis ist spätestens 1 Woche vor Reiseantritt zu zahlen.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 6. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
2.4. Kosten für Nebenleistungen sind mit Ausnahme anderer ausdrücklicher Vereinbarung nicht im Reisepreis enthalten und sind ebenfalls sofort nach Entstehung separat zu bezahlen.
2.5. Zur Absicherung der Kundengelder hat die Golfregion Allgäu GmbH GmbH eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugestellt. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen.
2.6. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Wir können dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Reisevermittlung oder an uns.
2.7. Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserem Angebot verbindlich, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3.3. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Angebotsangaben vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Wir können von den Angebotsangaben abweichende Leistungen mit Ihnen vereinbaren. Weder die Reisevermittlung noch eine andere dritte Person ist berechtigt, über die Reiseausschreibung und Reisebestätigung hinausgehende Zusicherungen in unserem Namen zu machen.
3.4. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen. Diese Kosten können sich kurzfristig ändern.
3.5. Soweit eine bestimmte Reise außerhalb des Prospekts als Sonderangebot angeboten, Ihnen direkt oder durch die von Ihnen beauftragte Reisevermittlung unter Bezugnahme auf das Sonderangebot gebucht und von uns entsprechend bestätigt wird, gilt ausschließlich die Beschreibung im Sonderangebot und zwar auch dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen im weiteren Umfang auch im regulären Reiseprospekt enthalten sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
4.3. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
4.4. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie erklären, dass statt Ihnen eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften diese und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Personenwechsel entstehende Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EURO pro Person erheben.
5.3. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ausgehend vom Reisepreis die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt.
5.4. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der für die Höhe der Entschädigung maßgebende Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen.
5.5. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
Für Hotels, Greenfees und kombinierte Hotel-Golf-Reisepakete ohne Flüge:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
5.6. Anstelle der vorgenannten Pauschalen können wir eine höhere Entschädigung verlangen, wenn wir nachweisen, dass durch den Rücktritt im konkreten Fall höhere Aufwendungen entstandenen sind. Wir sind insoweit verpflichtet, die Aufwendungen auch konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchung
6.1. Für die Bearbeitung von Umbuchungen (z.B. Änderungen der Reistermine, der Reiseart, des Reiseziels, des Ankunftsorts oder die Unterkunft) werden pro Reisegast 50,00 EURO erhoben.
6.2. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn eine Umbuchung vornehmen wollen, dann können Sie dies nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reise gegen Gebühr (siehe Ziff. 6.5.) stornieren und eine neue Reise anmelden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Golfregion Allgäu GmbH
8.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich derart vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung tragen Sie selbst. Im Übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.
8.3. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu drei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der bereits bezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.
8.4. Sobald die Unmöglichkeit der Reisedurchführung für uns ersichtlich ist, sind wir verpflichtet, Sie hierüber zu unterrichten.
8.5. Sollten wir den Reisevertrag nach 8.3. kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach unserer Rücktrittserklärung uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
9.2. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall unserer Kündigung stehen Ihnen auch die in Ziff. 8.5. genannten Rechte zu.
9.3. Ergeben sich die zu einer Kündigung berechtigenden Umstände nach Antritt der Reise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir werden dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Insbesondere werden Sie, falls eine Rückbeförderung vorgesehen war, zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
10. Haftung
10.1. Wir haften als Reiseveranstalter für
10.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
10.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
10.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;
10.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
10.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
11. Gewährleistung
11.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
11.3. Können wir aufgrund einer unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe mehr schaffen, entfallen etwaige Minderungs- und Schadensersatzansprüche.
11.4. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
11.5. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
11.6. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.
11.7. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auch aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen erlassenen gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.3. Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf Sachschäden je Reisegast und Reise auf 4.100,- EURO begrenzt. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.
12.4. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der
Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.
13. Mitwirkungspflicht
13.1. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2. Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht an-zeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung nicht anerkannt werden. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit uns kann unter folgender Anschrift erfolgen: Golfregion Allgäu GmbH, Poststraße 15, 87561 Oberstdorf, Telefon 0170- 278 64 64, eMail: info@ golfregion-allgaeu.de
13.3. Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit unserer Vertretung eine Nieder-schrift über eine Beanstandung abfassen. Die Niederschrift ersetzt nicht die unverzügliche Geltendmachung der Ansprüche. Die örtliche Reiseleitung ist auch nicht befugt, geltend gemachte Ansprüche anzuerkennen.
14. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung
14.1. Wir weisen darauf hin, dass wir – solange nicht gesetzlich verpflichtend - nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir verweisen insoweit auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr.
14.2. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um mitreisende Familienangehörige.
15. Gerichtsstand und Gültigkeit
15.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
15.2. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz maßgebend.
15.3. Der Gerichtsstand richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.4. Sämtliche Angaben im Prospekt/ der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des zugrundeliegenden Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17. Datenschutz
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